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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Not Following! (Rechte)



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Queeny
08.06.2011, 01:35
Die GEMA hat mit der Kindergarten-Geschichte nichts zu tun, dafür ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition zuständig. Abgesehen davon wurde das sehr medienwirksam aufgebauscht und stellt sich in Wahrheit völlig anders dar.

Es mag sein, daß da nicht die GEMA verantwortlich ist/war (wohl hab ich immer noch GEMA im Kopf), ist aber ansich auch wurscht, wie der Verein heißt, der auf so abgedrehte Ideen kommt, darum ging es nicht. Es geht nur darum, daß man keine schlafende Hund wecken sollte. Denn auch die 'Verwertungsgesellschaft Musikedition' muß ja irgendwann und durch irgendwas mal den grandiosen Einfall bekommen haben, wie man noch Geld abzocken kann. Zu meiner Zeit war es jedenfalls kostenfrei z.B. den Text von 'Alle meine Entchen' (falls das gerade verwertungsgesellschaftsfrei sein sollte, nehme man einen anderen Text, war nur ein Beispiel) zu kopieren, zum Singen auszuteilen und danach wieder einzusammeln, Papier kostet ja Geld. Und ich finde es unglaublich traurig, daß man sich überhaupt bei Schlveranstaltungen (auch Kindergarten) dieser Art Gedanken um evtl. Gebühren an GEMA und Co. machen muß. Ich behaupte mal, daß die Künstler (auch Texter und Komponisten) nichts gegen eine Verwertung in dieser Form einzuwenden hätten, wobei natürlich die Ausnahme die Regel bestätigt.
So, Ende mit OT.

Lenchen Landrut
08.06.2011, 17:48
Ich kann mir eher vorstellen, daß der Soundtrack aus YouTube das Problem ist, an dem sich deine Lehrerin stört. Ich kann nicht erkennen, ob das Instrumental vom Uploader selbst eingespielt wurde oder zum Beispiel von einem Tonträger stammt (letzteres wäre dann eine "illegale Quelle").


Genau!!! Der Rest müsste klappen (:
Ich weiß nicht ob es dafür geht,
mein Vati hat ne E-mail an den Uploader gesendet,
der stimmte zu das es geht..
ABER die Lehrerin hat gesagt das das ja jeder schreiben kann.
Also die GEMA kann,wenn es nicht zugelassen ist,
ein riiiieesiges Schadengeld beantragen. ._.

NewShoe
08.06.2011, 17:58
Machs wie Dieter Bohlen... verändere den Text und die Melodie ein bisschen - dann isses deins und du kannst singen! :-D

vampire67
08.06.2011, 22:46
Genau!!! Der Rest müsste klappen (:
Ich weiß nicht ob es dafür geht,
mein Vati hat ne E-mail an den Uploader gesendet,
der stimmte zu das es geht..
ABER die Lehrerin hat gesagt das das ja jeder schreiben kann.
Also die GEMA kann,wenn es nicht zugelassen ist,
ein riiiieesiges Schadengeld beantragen. ._.
Die GEMA kümmert sich bei derartigen veranstaltungen nie um EINZELNE musikstücke.
Wenn die veranstaltung nicht AUSSSCHLIESSLICH rechtefreie musik aufführt sind immer GEMA gebühren fällig.
Die gebühren richten sich grob nach der veranstaltungsgrösse und rahmen, eintritt, etc.

Solange es sich um ein veröffentlichtes stück handelt brauchts du meines wissens bei derartigen veranstaltungen ausser der GEMA meldung der veranstaltung dich nicht um weiteres zu kümmern. Das wäre hier aufgabe der schule. Derartige nutzungen werden pauschal über die GEMA abgerechnet (stell dir mal vor da müsste ständig jeder einzeltitel gemeldet werden der in clubs oder diskotheken gespielt wird).
Schwierig wird es erst wenn du den titel selber publizieren willst.

Die explizite genehmigung von den authoren oder plattenfirmen kannst du schlichtweg vergessen.
Derartige anfragen werden meist aus zeitmangel und aufwandsgründen gar nicht beantwortet (siehe unsere kontaktversuche mit Brainpool wegen Lena's namensrechten wegen verein).
Das ist ja der grund warum es die GEMA gibt, um diese einzelanfragen sinnvoll zu vereinfachen.

DJ Berti
10.06.2011, 01:40
Ich würde auch niemanden fragen. Das ist Quark. Ihr macht die Nummer einfach so. Da wird sich niemand beschweren.