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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Not Following! (Rechte)



Lenchen Landrut
07.06.2011, 18:56
Hallo! (:
Ich möchte in der Schulaula,mit einem Karaoke von YouTube den Song Not Following singen...
Ich hab aber Probleme mit den Rechten!

http://www.youtube.com/watch?v=0fCP7qLp-PU

Wer hat die Rechte an dem Song??
Lena oder Elli?
Wie kann ich Elli oder Lena kontaktieren?
Ich bin verzweifelt und habe mich echt so drauf gefreut ;(

LG Lenchen Landrut

Willi
07.06.2011, 19:02
Ich glaube nicht das es auf so einer Verantstaltung irgendwelche Probleme mit Rechten geben wird.. O.o

Melanie
07.06.2011, 19:06
Ich glaub auch nicht, dass man da vorher die Rechte bei den Künstlern anfordern muss. Wenn man aber sicher gehen will, kann man ja mal bei der GEMA anfragen.

Fredsforever_94
07.06.2011, 19:10
Solange man den Song nicht verändert, sollte man keine Probleme bekommen.

kirschbonbon
07.06.2011, 19:11
Soweit mir bekannt, ist es so das jegliche öffentliche Vorführung einer GEMA Erlaubnis bedarf, die ist in der Regel abhängig von Form und Umfang kostenpflichtig.

Rechtlich auf der sicheren Seite bist du wenn du dich mit der GEMA in Verbindung setzt.
Ich bin davon überzeugt, dass man dir doch sehr entgegenkommen wird.

Doktor Landshut
07.06.2011, 19:14
Vielleicht hilft dieser Link Dir weiter... http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b03605/033a7a99650877905/index.html

Lenchen Landrut
07.06.2011, 19:24
Ich glaube nicht das es auf so einer Verantstaltung irgendwelche Probleme mit Rechten geben wird.. O.o

Die ist öffentlich,da kann JEDER kommen... es ist ein Musikschulfest.

Willi
07.06.2011, 19:30
Die ist öffentlich,da kann JEDER kommen... es ist ein Musikschulfest.

Solange du dafür kein Geld nimmst ist das kein Problem xD Ich wüsste auch nicht wer das kontrollieren sollte..

bates
07.06.2011, 19:36
Ich würde davon abraten, bei der GEMA nachzufragen und damit womöglich erst einen Stein ins Rollen zu bringen, der sonst nie ins Rollen käme. Kein Mensch käme auf die Idee, Dich für so eine Schulaufführung zu belangen (dergleichen passiert täglich dutzende Mal quer durch die Republik). Und überall treiben sich nun auch nicht GEMA-Spione herum ;).

Lenchen Landrut
07.06.2011, 19:41
Solange du dafür kein Geld nimmst ist das kein Problem xD Ich wüsste auch nicht wer das kontrollieren sollte..

Yo,bloß die Musiklehrerin (organisiert das und so) will das es halt.. legal ist xD
der künstler müsste sagen das ich es nehmen darf

Queeny
07.06.2011, 19:46
Also wenn das denn so ist, wende dich an Lena´s Management oder an Universal, wenn die ihr OK geben, kann dir auch die GEMA nicht mehr ans Bein pinkeln. Wenn der Künstler sein OK gibt (oder stellvertretend sein Management) ist das bindend.

Doktor Landshut
07.06.2011, 19:52
Yo,bloß die Musiklehrerin (organisiert das und so) will das es halt.. legal ist xD
der künstler müsste sagen das ich es nehmen darf

Dann wirds wohl kompliziert, da Rechte des Komponisten und des Texters des Originalsongs, der Plattenfirma und die des Produzenten der Karaoke-Version davon betroffen sind. Lena brauchst Du aber nicht zu fragen, da sie (nur) Interpretin ist wie Du dann auch beim Schulfest.

support4lena
07.06.2011, 19:54
Ich schließe mich der Empfehlung von bates an: wende dich an niemanden!

petsta
07.06.2011, 20:34
Ich denke es ist mal entscheidend ob es eine schulinterne oder öffentliche Veranstaltung ist. Ein Einverständnis des Künstlers bzw. Komponisten/Textdichters ist natürlich nicht notwendig. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das über die GEMA geregelt (die meldet sich im Zweifelsfall von alleine), bei schulischen und damit nichtkommerziellen Veranstaltungen ist das gar kein Thema.

Queeny
07.06.2011, 20:50
Ich denke es ist mal entscheidend ob es eine schulinterne oder öffentliche Veranstaltung ist. Ein Einverständnis des Künstlers bzw. Komponisten/Textdichters ist natürlich nicht notwendig. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das über die GEMA geregelt (die meldet sich im Zweifelsfall von alleine), bei schulischen und damit nichtkommerziellen Veranstaltungen ist das gar kein Thema.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.

Bronto
07.06.2011, 22:08
Ich denke auch, dass so ein Musikschulfest unter die Befreiung von GEMA-Gebühren fällt. Da kommen ja nur Schüler, Eltern und Freunde. Das ist Abgrenzung genug.

Aber jetzt noch mal zum Vortrag an sich. Das YouTube-Stück bietet ja ganz schön wenig Führung. Und wenn du nur etwas zu langsam oder schnell singst grätscht dir das UUUHUU voll in deinen Text rein. Ich würde darauf an deiner Stelle verzichten; entweder a cappella singen, oder eine leichte Live-Instrumental-Begleitung hinzuziehen.
Auf alle Fälle wünsche ich viel Spaß. :thumbsup2:

petsta
07.06.2011, 22:40
Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.
Ja, das Kopieren (Vervielfältigen) von Texten/Noten ist wieder was anderes. Hier geht es ja um die Aufführung und wenn das eine Schulveranstaltung ist, muß sie z.B. dieses erfüllen:
Die Veranstaltung darf keinem Erwerbszweck dienen.Die Teilnehmer werden ohne Entgelt zugelassen. Keiner der Musiker erhält eine Vergütung. Die Veranstaltung ist nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich. . Wenn aber praktisch jeder da rein kann, muß die Schule zahlen (gibt so Pauschalbeträge).

pLENArium
07.06.2011, 23:40
...wenn man alles so genau nehmen würde, wären beim Singen unter der Dusche demnächst auch GEMA-Gebühren fällig :-D

...nee, mach einfach mal - und rock die Bude...übrigens: ist schon ein schönes Lied :wub:

steffen3
07.06.2011, 23:47
Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.

Die GEMA hat mit der Kindergarten-Geschichte nichts zu tun, dafür ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition zuständig. Abgesehen davon wurde das sehr medienwirksam aufgebauscht und stellt sich in Wahrheit völlig anders dar.

maybear
08.06.2011, 00:28
Für die GEMA-Anmeldung müßte der Veranstalter, also die Schule, zuständig sein, schließlich wirst du bei einem Musikfest ja nicht die einzige sein, die etwas Musikalisches zum Vortrag bringt! Oder handelt es sich sonst nur um selbstverfaßte Stücke (oder rechtefreie wie Volksmusik oder Klassik)?

Ich kann mir eher vorstellen, daß der Soundtrack aus YouTube das Problem ist, an dem sich deine Lehrerin stört. Ich kann nicht erkennen, ob das Instrumental vom Uploader selbst eingespielt wurde oder zum Beispiel von einem Tonträger stammt (letzteres wäre dann eine "illegale Quelle").

Queeny
08.06.2011, 01:35
Die GEMA hat mit der Kindergarten-Geschichte nichts zu tun, dafür ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition zuständig. Abgesehen davon wurde das sehr medienwirksam aufgebauscht und stellt sich in Wahrheit völlig anders dar.

Es mag sein, daß da nicht die GEMA verantwortlich ist/war (wohl hab ich immer noch GEMA im Kopf), ist aber ansich auch wurscht, wie der Verein heißt, der auf so abgedrehte Ideen kommt, darum ging es nicht. Es geht nur darum, daß man keine schlafende Hund wecken sollte. Denn auch die 'Verwertungsgesellschaft Musikedition' muß ja irgendwann und durch irgendwas mal den grandiosen Einfall bekommen haben, wie man noch Geld abzocken kann. Zu meiner Zeit war es jedenfalls kostenfrei z.B. den Text von 'Alle meine Entchen' (falls das gerade verwertungsgesellschaftsfrei sein sollte, nehme man einen anderen Text, war nur ein Beispiel) zu kopieren, zum Singen auszuteilen und danach wieder einzusammeln, Papier kostet ja Geld. Und ich finde es unglaublich traurig, daß man sich überhaupt bei Schlveranstaltungen (auch Kindergarten) dieser Art Gedanken um evtl. Gebühren an GEMA und Co. machen muß. Ich behaupte mal, daß die Künstler (auch Texter und Komponisten) nichts gegen eine Verwertung in dieser Form einzuwenden hätten, wobei natürlich die Ausnahme die Regel bestätigt.
So, Ende mit OT.

Lenchen Landrut
08.06.2011, 17:48
Ich kann mir eher vorstellen, daß der Soundtrack aus YouTube das Problem ist, an dem sich deine Lehrerin stört. Ich kann nicht erkennen, ob das Instrumental vom Uploader selbst eingespielt wurde oder zum Beispiel von einem Tonträger stammt (letzteres wäre dann eine "illegale Quelle").


Genau!!! Der Rest müsste klappen (:
Ich weiß nicht ob es dafür geht,
mein Vati hat ne E-mail an den Uploader gesendet,
der stimmte zu das es geht..
ABER die Lehrerin hat gesagt das das ja jeder schreiben kann.
Also die GEMA kann,wenn es nicht zugelassen ist,
ein riiiieesiges Schadengeld beantragen. ._.

NewShoe
08.06.2011, 17:58
Machs wie Dieter Bohlen... verändere den Text und die Melodie ein bisschen - dann isses deins und du kannst singen! :-D

vampire67
08.06.2011, 22:46
Genau!!! Der Rest müsste klappen (:
Ich weiß nicht ob es dafür geht,
mein Vati hat ne E-mail an den Uploader gesendet,
der stimmte zu das es geht..
ABER die Lehrerin hat gesagt das das ja jeder schreiben kann.
Also die GEMA kann,wenn es nicht zugelassen ist,
ein riiiieesiges Schadengeld beantragen. ._.
Die GEMA kümmert sich bei derartigen veranstaltungen nie um EINZELNE musikstücke.
Wenn die veranstaltung nicht AUSSSCHLIESSLICH rechtefreie musik aufführt sind immer GEMA gebühren fällig.
Die gebühren richten sich grob nach der veranstaltungsgrösse und rahmen, eintritt, etc.

Solange es sich um ein veröffentlichtes stück handelt brauchts du meines wissens bei derartigen veranstaltungen ausser der GEMA meldung der veranstaltung dich nicht um weiteres zu kümmern. Das wäre hier aufgabe der schule. Derartige nutzungen werden pauschal über die GEMA abgerechnet (stell dir mal vor da müsste ständig jeder einzeltitel gemeldet werden der in clubs oder diskotheken gespielt wird).
Schwierig wird es erst wenn du den titel selber publizieren willst.

Die explizite genehmigung von den authoren oder plattenfirmen kannst du schlichtweg vergessen.
Derartige anfragen werden meist aus zeitmangel und aufwandsgründen gar nicht beantwortet (siehe unsere kontaktversuche mit Brainpool wegen Lena's namensrechten wegen verein).
Das ist ja der grund warum es die GEMA gibt, um diese einzelanfragen sinnvoll zu vereinfachen.

DJ Berti
10.06.2011, 01:40
Ich würde auch niemanden fragen. Das ist Quark. Ihr macht die Nummer einfach so. Da wird sich niemand beschweren.