Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Helene Fischer
Ob man da genannt wird, sagt in der Tat nichts aus.Das möchte ich aber stark in Zweifel ziehen. Zum einen macht es finanziell einen gewaltigen Unterschied (insbesondere bei einem Album, das sich über viele Jahre millionenfach verkauft), wobei ich jetzt nicht weiß, wenn da jetzt zwei Namen stehen, ob die GEMA-Zahlungen nun hälftig geteilt werden oder ob es da noch irgendwo eine Eintragung z. B. 90 zu 10 Prozent gibt.
Im Schlagerbereich ist es aber wohl besonders gängig, daß die Interpreten selbst eigentlich gar nichts zu melden haben und die Produzenten etc. dahinter die eigentlichen Macher und Geldverdiener sind. Wenn es dann nicht mehr so läuft, kommt dann halt auch kein Geld mehr.
earplane
03.10.2014, 16:19
Ob man da genannt wird, sagt in der Tat nichts aus.
Also für die GEMA und für das von ihr verteilte Geld ist das schon immens wichtig. Also wird da vom jeweiligen Management schon sehr genau darauf geachtet wer da als (Co)Autor steht oder nicht. Gerade bei erfolgreichen Songs/Alben geht es da schnell mal um Hunderttausende oder Millionen von Euro. Da verzichtet keiner freiwillig.
Falls sich jemand dafür interessiert wie das genau aufgeteilt wird kann er mal hier rein sehen
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Jahrbuch/Jahrbuch_aktuell/Verteilungsplan.pdf
@Lars,
Ich scheine nen ganz beschissenen Kompostierstil zu haben . Bei mir kommt nur Erdiges raus :heul:
:-D
Sowas kommt bei raus, wenn man nebenbei Gartenarbeit macht. ;)
Im Schlagerbereich ist es aber wohl besonders gängig, daß die Interpreten selbst eigentlich gar nichts zu melden haben und die Produzenten etc. dahinter die eigentlichen Macher und Geldverdiener sind.
Gelegentlich zieht's die Schlager-Songschreiber dann auch mal selbst ans Mikro. So fasste etwa Gerd Gabrowski, der seinerzeit der Haus-und-Hof-Komponist von Hecks halbem Hitparaden-Stall war, irgendwann den fatalen Entschluss, selbst als "G.G. Anderson" ins Rampenlicht zu treten – offensichtlich mit dem Ehrgeiz, seine früheren Schützlinge an Schmalzigkeit noch weit zu überbieten.
Das möchte ich aber stark in Zweifel ziehen. Zum einen macht es finanziell einen gewaltigen Unterschied (insbesondere bei einem Album, das sich über viele Jahre millionenfach verkauft), wobei ich jetzt nicht weiß, wenn da jetzt zwei Namen stehen, ob die GEMA-Zahlungen nun hälftig geteilt werden oder ob es da noch irgendwo eine Eintragung z. B. 90 zu 10 Prozent gibt.
Ich glaube nicht, dass die Nennung in den Credits gleich sämtliche Rechtsfragen beantwortet.
Diese werden vermutlich genauer in Verträgen mit Musikverlagen je nach Einzelfall geregelt sein.
Wenn zwei Namen in den Credits genannt werden, bedeutet das drum sicher nicht unbedingt 50:50, sondern eben auch mal 90:10.
Und darum kann es auch Urheber geben, die mit wenig bis nichts finanziell beteiligt sind, was man an der Nennung der Namen aber nicht erkennt.
Zudem können bestimmte Rechte auch völlig veräußert werden, an Plattenfirmen, Interpreten oder Dritte.
siehe z.B. den Kauf von Northern Songs Ltd. (= alle Lennon/McCartney-Songs) durch Michael Jackson.
earplane
03.10.2014, 17:35
Ich glaube nicht...
Hättest dir vielleicht doch mal aus den GEMA Verteilungsplan den ich oben bereits verlinkt hatte ansehen sollen. Besonders §4.
Dort findet sich zwar auch ein Abschnitt mit folgendem Wortlaut:
b) Für Werke der Unterhaltungsmusik nach Abschnitt XI Ziff. 1 und 3a) des Verteilungsplans, die bei der GEMA ab 1.1.1996 angemeldet werden, gilt hinsichtlich der Anteile der grundsätzlich gleichberechtigten Urheber die freie Vereinbarkeit des Verteilungsschlüssels zwischen den berechtigten Urhebern. Der hierbei festgelegte Schlüssel muss von allen berechtigten Urhebern bei der Erstanmeldung des Werkes durch Unterschrift bestätigt werden.
An so etwas hast du vielleicht ja gedacht. Das bezieht sich aber nur auf Komponisten und Textdichter sowie Bearbeiter die in den Credits aufgeführt werden. Wer aber nicht als (Mit-)Urheber in der Datenbank steht (und das ist bei Frau Fischer der Fall) bekommt natürlich Nichts.
Brummell
03.10.2014, 20:56
Hättest dir vielleicht doch mal aus den GEMA Verteilungsplan den ich oben bereits verlinkt hatte ansehen sollen. Besonders §4.
Dort findet sich zwar auch ein Abschnitt mit folgendem Wortlaut:
b) Für Werke der Unterhaltungsmusik nach Abschnitt XI Ziff. 1 und 3a) des Verteilungsplans, die bei der GEMA ab 1.1.1996 angemeldet werden, gilt hinsichtlich der Anteile der grundsätzlich gleichberechtigten Urheber die freie Vereinbarkeit des Verteilungsschlüssels zwischen den berechtigten Urhebern. Der hierbei festgelegte Schlüssel muss von allen berechtigten Urhebern bei der Erstanmeldung des Werkes durch Unterschrift bestätigt werden.
An so etwas hast du vielleicht ja gedacht. Das bezieht sich aber nur auf Komponisten und Textdichter sowie Bearbeiter die in den Credits aufgeführt werden. Wer aber nicht als (Mit-)Urheber in der Datenbank steht (und das ist bei Frau Fischer der Fall) bekommt natürlich Nichts.
Ein solcher Verteilungsplan muss aber nicht zwingend den Anteil der jeweiligen Leistung wiedergeben.
Hat ein Songwriter/Komponist quasi einen Exklusivvertrag mit dem Management eines Künstlers, so wäre es sehr gut denkbar dass ein Texter von vornherein vom "Musiklieferanten" auf ein (Bruch)Teil seines theoretischen 50 % Anteils gedrückt wird - nach dem Motto : ich hab die Connections und selbst gute Texter gibt es zu hauf.
Noch deutlicher kann das Ganze ausfallen, wenn ein Weltstar wie Madonna sich mit einer Songwriterin wie Julie Frost zusammentut die sicher etwas kann aber in den Staaten keine Berühmtheit ist. Ich halte es für denkbar, dass Madonna den absoluten Löwenanteil kassiert hat, selbst wenn sie nur ein paar Takte gesummt haben sollte. Selbst 30, 20 oder 10 % des Urheberanteils sind bei nem Millionenumsatz mehr als 50 oder gar 100 % Urheberanteil von nem tollen Song der sich aber weltweit noch nicht mal 50 000 mal verkauft.
Der Verteilungsschlüssel muss also nicht zwingend die anteilige Leistung spiegeln, er kann genausogut von den Machtverhältnissen abhängig sein.
earplane
03.10.2014, 21:18
Ein solcher Verteilungsplan muss aber nicht zwingend den Anteil der jeweiligen Leistung wiedergeben.
Hat ein Songwriter/Komponist quasi einen Exklusivvertrag mit dem Management eines Künstlers, so wäre es sehr gut denkbar dass ein Texter von vornherein vom "Musiklieferanten" auf ein (Bruch)Teil seines theoretischen 50 % Anteils gedrückt wird - nach dem Motto : ich hab die Connections und selbst gute Texter gibt es zu hauf.
Noch deutlicher kann das Ganze ausfallen, wenn ein Weltstar wie Madonna sich mit einer Songwriterin wie Julie Frost zusammentut die sicher etwas kann aber in den Staaten keine Berühmtheit ist. Ich halte es für denkbar, dass Madonna den absoluten Löwenanteil kassiert hat, selbst wenn sie nur ein paar Takte gesummt haben sollte. Selbst 30, 20 oder 10 % des Urheberanteils sind bei nem Millionenumsatz mehr als 50 oder gar 100 % Urheberanteil von nem tollen Song der sich aber weltweit noch nicht mal 50 000 mal verkauft.
Der Verteilungsschlüssel muss also nicht zwingend die anteilige Leistung spiegeln, er kann genausogut von den Machtverhältnissen abhängig sein.
So einfach ist das nicht. Die Anteile für Texter und Komponisten sind fest. Steht direkt im Abschnitt davor. Nur falls da mehrere Texter oder mehrere Komponisten stehen wird der entsprechende Anteil noch mal geteilt. Und wenn es nicht von Anfang an per Vertrag anders festgelegt ist dann bekommt jeder der Miturheber den gleichen Anteil. Es ging mir ja nur darum klar zu stellen dass nur wer dort aufgeführt ist auch ein Anrecht auf einen Anteil hat.
Auch interessant, wenn das Stück bearbeitet/geremixt wird bekommt der Arrangeur/DJ für die Aufführung seiner Version des Songs nur 1/12 der Ausschüttungssumme. Und dieses zwölftel geht vom Anteil des Komponisten ab. Der Anteil des Texters bleiben unberührt.
So einfach ist das nicht. Die Anteile für Texter und Komponisten sind fest. Steht direkt im Abschnitt davor. Nur falls da mehrere Texter oder mehrere Komponisten stehen wird der entsprechende Anteil noch mal geteilt.
Das kann natürlich auch mal ein Grund sein, Interpreten oder Dritte als Autoren aufzuführen.
earplane
04.10.2014, 08:38
Das kann natürlich auch mal ein Grund sein, Interpreten oder Dritte als Autoren aufzuführen.
Oh da achten die wahren Komponisten und Texter schon sehr genau drauf dass da nur steht wer wirklich etwas Wesentliches beigetragen hat. Es geht ja nicht nur um Eitelkeiten sondern wenn da einer mehr steht verlieren alle anderen Beteiligten bares Geld. Wie wichtig das mit der Urheberschaft genommen wird und um wie viel Geld es geht sieht man an Fällen wie dem hier: http://www.cleveland.com/entertainment/index.ssf/2011/06/former_cleveland_dj_lynn_tolli.html
Und
http://de.wikipedia.org/wiki/Babe_I%E2%80%99m_Gonna_Leave_You#Version _von_Led_Zeppelin
ist auch noch ein Beispiel, nur stehen da keine konkreten Zahlen.
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