Die Dauer der Verfügbarkeit einzelner Audios und Videos (Sendungen und Beiträge) ist unterschiedlich. Je nach Art und Inhalt des Audios oder Videos variiert sie zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten. Generell gilt: Die Verfügbarkeit der Inhalte in der ARD Mediathek ist durch redaktionelle und rechtliche Vorgaben geregelt.
Der rechtliche Rahmen der Verfügbarkeit von Inhalten wurde durch den am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verändert. Danach dürfen nur noch Audios und Videos mit zeit- und kulturhistorischen Inhalten unbefristet angeboten werden. Die Verfügbarkeit aller anderen Inhalte muss zeitlich begrenzt werden.
Aus diesem Grund können viele Clips in der ARD Mediathek nicht mehr so lange zum Abruf angeboten werden wie in der Zeit vor dem 1. Juni 2009