es geht nicht (direkt) um IHNThis quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
ok der Artikel ist von März 2020, Thema und Frage ist immer noch Aktuell
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Bürgerschaft gegen Naidoo-Auftritt in Rostocker Stadthalle
https://www.ndr.de/nachrichten/meckl...schaft924.html
Kein generelles Auftrittsverbot
https://www.tagesspiegel.de/themen/r.../27289944.htmlIm Netz verbreitet Xavier Naidoo Hass und Holocaustleugnung, beschimpft Juden als „Lügenbande“. Sein Konzert in Berlin soll trotzdem stattfinden.
Warum klagt den niemand an?This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
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neues aus Rostock
https://www.ndr.de/nachrichten/meckl...schaft932.htmlMitte Mai hatte die Rostocker Bürgerschaft entschieden, dass der Sänger Xavier Naidoo für ein Konzert keine städtische Einrichtung wie die Stadthalle nutzen darf. Dieser Beschluss wird wohl gekippt werden. Denn der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) hatte Anfang Juni seinen Widerspruch eingelegt. Damit muss die Bürgerschaft auf ihrer heutigen Sitzung neu entscheiden.
Schlossfestspiele: Naidoo-Konzert in Regensburg abgesagt
https://www.br.de/nachrichten/kultur...gesagt,SiQWR8S
Bundesverfassungsgericht urteilt: Xavier Naidoo durfte als Antisemit bezeichnet werden
https://www.rnd.de/promis/bundesverf...YTQG5RFDY.html
also könnte ein anderes Fachgericht doch noch recht geben ?Daraufhin hatte die Referentin Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nun Erfolg hatte. In der öffentlichen Erklärung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Anklage werde „aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen.“ „Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.“
Wohl eher nicht, das ergäbe ja eine Endlosschleife. Urteile des BVG sind ja eine Richtschnur für folgende Urteile.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
eben deshalb wundert mich ja die AussageThis quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
In der öffentlichen Erklärung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Anklage werde „aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen.“
Das Urteil wurde vom BVG aufgehoben, d.h. es gibt kein gültiges Urteil in der Sache, und die Fachgerichte müssen unter der Maßgabe des Urteils des BVG neu entscheiden. Oder so ähnlich.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.
ok
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