Wobei die Sache mit den Kindergärten ursprünglich nichts mit der Gema zu tun hatte, die trat dabei nur als Inkassounternehmen auf.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Wobei die Sache mit den Kindergärten ursprünglich nichts mit der Gema zu tun hatte, die trat dabei nur als Inkassounternehmen auf.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Ein Auszug aus dem Schreiben der GEMA im Auftrag der VG Musikedition an die Kinderbetreuungsstätten lautete so: "Die Lizenz erlaubt, Kopien von Noten und Liedern für den vorschulischen Unterricht, aber z.B. auch für Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe, anzufertigen"This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Mit dieser Aussage wird weniger juristisch bewanderten Leuten suggeriert, dass eine generelle Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht erlaubt sei. Dass dies in diesem Umfang nicht so ist, wurde offensichtlich bewusst akzeptiert. Als handelnder Inkassobeauftragter hätte die GEMA anders formulieren können, denn die Rechtslage war schon vorher ziemlich klar. Es ging ausschliesslich um öffentliche Veranstaltungen von Kindergärten. Denn das Singen in der Gruppe von Kindern mit Ihren BetreuerInnen in vorschulischen Einrichtungen ist urheberrechtlich nicht relevant und ist daher auch – nach wie vor – nicht bei der GEMA anzumelden.
Was von der Aktion blieb: Ein gigantischer Scherbenhaufen.
Mit der GEMA habe ich auch so meine Erfahrungen.
Nachdem eine Messepräsentation, die ich im Auftrag einer Agentur für eine amerikanische Firma produziert hatte, auf der CeBit gelaufen war, wurde eine Rechnung über mehrere Tausend Euro an Gebühren incl. Strafgebühr wegen angeblich nicht angemeldeter gemapflichtiger Musikverwendung an mich weitergeleitet, die der Kunde von der GEMA bekommen hatte.
Nun stammte aber die Musik von mir und ich bin kein GEMA Mitglied.
Ich rief also dort an und klärte die Sache mit einem Mitarbeiter.
Dieser gab mir dann noch zu verstehen, daß diese Form der Gebühreneintreibung ohne Überprüfung der urheberrechtlichen Umstände aus personellen Gründen Usus bei der GEMA sei.
Normalerweise würde man das versuchten Betrug nennen.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Zumindest aber eine rechtswidrige Beweislastumkehr. Die Ausnahmen zur Beweislastumkehr sind im BGB klar geregelt. Das Urheberrecht gehört nicht dazu.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Hinzufügen muß ich noch, daß dem Kunden am Messestand vor Ort eine Freistellungsbescheinigung vorlag, die auf Verlangen vorzuzeigen ist, die Verpflichtung dies zu prüfen wurde von den GEMA Spionen offensichtlich und vermutlich mit Absicht jedoch nicht wahrgenommen.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Okay, dann doch eher Betrugsversuch.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Vor allem frage ich mich, wer dann die mit unberechtigt eingenommenen Gebühren von Nicht-Mitgliedern verbundenen Tantiemen kassiert, wenn ich davon ausgehe, daß viele aus Unkenntnis solche Rechnungen vermutlich bezahlen, wenn sie sich in überschaubarem Rahmen halten.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
Geändert von Doktor Landshut (01.11.2011 um 13:23 Uhr)
Das wäre doch mal ne hübsche Aufgabe für investigativen Journalismus. Also los! Pressevertreter! Hier habt ihr ein "dankbares" Ziel.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
ähnlicher Fall:
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35636/1.html
Die Sache mit der Beweislastumkehr war anscheinend schon mal vor dem Budesverfassungsgericht und wurde dort gebilligt:Die Musikpiraten vermuteten, dass dies der Grund für die Forderung war und teilten der Gema mit, dass sie einem Irrtum erlag. Diese akzeptierte dem Verein zufolge jedoch den Hinweis nicht und meinte, er müsse erst zahlen und dürfe dann versuchen zu beweisen, dass die Titel nicht von den bei der Verwertungsgesellschaft oder deren ausländischen Äquivalenten gelisteten Musikern stammen. Gelänge ihm dies, dann würde er eventuell eine "Gutschrift" erhalte. Bis dahin gehe man davon aus, dass es sich bei den nicht in der Datenbank enthaltenen Stücken um solche handelt, deren Urheber vergessen hätten, sie zu melden.
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg132-00.htmlDie gesetzliche Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der
GEMA verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Diese Regelung dient dem
verfassungsrechtlich unbedenklichen Zweck, für die
Verwertungsgesellschaften einen effektiven Rechtsschutz bei
Durchsetzung der urheberrechtlichen Ansprüche im zivilrechtlichen
Verfahren zu gewährleisten. Sie ist geeignet, erforderlich und
verhältnismäßig.
Geändert von steffen3 (01.11.2011 um 13:50 Uhr)
Das ist ja geradezu ein Freifahrtschein für organisierte Bandenkriminalität...This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
@mr.spock:
Ich denke es geht nicht allgemein darum, dass die GEMA offensichtlich die Interessen der Künstler vertritt (vertreten soll), sondern um die Verhältnismäßigkeit. Es gibt etliche Länder und Organisationen, die sich mit youtube (und somit google) auf einen adäquaten Preis einigen konnten - ohne jahrelangen Streit. Nur die GEMA stellt sich quer und verlangt (dem Vernehmen nach) das x-fache, wodurch youtube nicht einmal mehr kostendeckend angeboten werden könnte. Youtube würde wohl dann tiefrote Zahlen schreiben. Die Sturköpfigkeit der Verantwortlichen führt im Endeffekt dazu, dass stattdessen gar kein Geld fließt. Davon hat also am Ende kein Künstler etwas.
Ansonsten ist die GEMA für mich auch noch vor der GEZ der größte Misthaufen. Wie man an den Beispielen von Doktor Landshut und steffen sehen kann. Und das sind beileibe keine Einzelfälle. Wenn sich am Ende sogar das BVG auf deren Seite stellt und solche Methoden billigt.... Ich meine erst bezahlen und dann Gutschrift erhalten, wenn man denn im Stande ist seine Unschuld zu beweisen (woran ich erhebliche Zweifel habe, die können sicher das eine oder andere Gesetz zu ihrem Gunsten verdrehen)? Wofür eine Gutschrift? Das ist schließlich nicht Schlecker, Aldi oder Lidl.
ja. dieser gema verein ist höchst suspekt. ist schon fast alles gesagt zu dem thema hier...
das ist auch der grund warum ich musik unter creative commons lizenzen verbreite.
selbst unser various artists vinyl release haben wir mit einer gema freistellung pressen lassen. es ist nämlich so das presswerke gar nicht erst die tonträger produktion aufnehmen wenn sie nicht n wisch von der gema hat mann könnte esauch monopol stellung nennen dass das system der gema heutzutage total unzeitgemäß und bei weitem überholt ist zeigt zum beispiel, das wenn du als künstler bei der gema registriert bist kannste nich einfach n lied von dir nehmen und den leuten als freien download schenken zu promozwecken oder als dankeschön für etwas wie voterei oder so. nein die gema besitzt alle rechte an deiner musik und kann über die ifpi abmahnen...
wir hatten vor ein paar jahren mal probleme mit abmahnungen von dj mixen. wenn mal ein etwas komerziellerer tune in einem dj mix verbraten wurde lief mann gefahr abgemahnt zu werden da das als unerlaubte vervielfältigung und piraterie seitens der gema und ifpi gewertet wurde.
wie auch immer musikindustrie suckz
hier noch was der musikpiraten zum thema gema
http://musik.klarmachen-zum-aendern....vermutung-1255
Wie? Versteh ich das richtig, man kann als Künstler seine eigene Musik nicht verschenken?This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote
mann kann schon. allerdings nur unter bestimmten bedingungen... es ist so das du wenn du bei der gema als künstler registriert bist trittst du die rechte deiner sämtlichen musik die du dein leben lang machst (selbst wenn es nie offiziel veröffentlicht wird) an die gema ab, weil diese ja dich vertritt.This quote is hidden because you are ignoring this member. Show Quote