Zitat Zitat von Super-Stranger Beitrag anzeigen
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Angenommen er macht selber ein Foto von einer Person. Dass dürfte er es doch auch nicht ?! Da müsste er dann die Person fragen, oder ? Er dürfte glaube ich überhaupt erst gar keine Aufnahme machen.
Wie der Wiki-Link schon verrät, hängt das von vielen verschiedenen Faktoren ab:
- Wann, wo und in welcher Situation wird diese Person fotografiert?
- Steht sie im Mittelpunkt des Bildes oder ist sie nur "Beiwerk"?*
- Kann man sie als "Person der Zeitgeschichte" bezeichnen?
- ...

Bei Lena dürfte es sich momentan sicher um eine solche "Person der Zeitgeschichte" handeln, d.h. sie darf auch ohne ihr Einverständnis fotografiert werden - allerdings nicht immer und überall. Genaue Definitionen gibt es dazu aber nicht. Vor Gericht wird jeder Fall einzeln entschieden.

Zwei denkbare Szenarien wären zum Beispiel:
- Lena allein in der Kölner Fußgängerzone: Ja, da Teilnahme am öffentlichen Leben
- Lena mit ihrem Freund, beim Abendessen in einem Restaurant: Nein, da Teil ihres Privatlebens

* Die Definition "Beiwerk" kann auf Lena nicht angewandt werden. Wenn man beispielsweise ein Foto vom Kölner Dom macht und Lena zufällig im Hintergrund durchs Bild läuft, würde natürlich nicht sie, sondern höchstens der Dom zum "Beiwerk".