Im Streit um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben deutsche Verlage eine Klage gegen Google vor dem Landgericht Berlin zurückgezogen. "Der Grund war die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei", teilte die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Interessen der Verlage vertritt, nach der mündlichen Verhandlung mit.
Damit zieht die VG Media Konsequenzen aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im September 2019 geurteilt, dass die Bundesregierung das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht vor dessen Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission hätte vorlegen müssen. Damit ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht anwendbar.