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Thema: Wichtig! Neue Regeln durch das Leistungsschutzrecht!

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    Rock-Monster
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    Standard AW: Wichtig! Neue Regeln durch das Leistungsschutzrecht!

    Zitat Zitat von vampire67 Beitrag anzeigen
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    Gut, dass du daran erinnerst. Vor allem wenn es um eine Platform wie Sci-Hub geht, die von den Verlagen bis auf bis auf Blut bekämpft wird. Von dem vielen Geld, was die Verlage (z. B. Elsevier) durch die hohen Kosten auf ihren Downloadportalen verlangen, sehen die Originalautoren nur wenig.

  2. zum letzten eigenen Beitrag springen | Top | #47
    Pessimistiker
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    Standard AW: Wichtig! Neue Regeln durch das Leistungsschutzrecht!

    Zitat Zitat von Melanie Beitrag anzeigen
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    Gut, dass du daran erinnerst. Vor allem wenn es um eine Platform wie Sci-Hub geht, die von den Verlagen bis auf bis auf Blut bekämpft wird. Von dem vielen Geld, was die Verlage (z. B. Elsevier) durch die hohen Kosten auf ihren Downloadportalen verlangen, sehen die Originalautoren nur wenig.
    Die sollten sich mal zusammentun und die Verlage und andere Aasgeier überflüßig machen ... Gut, Sci-Hub scheint ja ein entsprechender Versuch zu sein.

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    Standard AW: Wichtig! Neue Regeln durch das Leistungsschutzrecht!

    Ist zwar schon ein paar Tage her.
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger gekippt. Die Bundesregierung hätte den Entwurf zunächst der EU-Kommission vorlegen müssen, urteilten die Richter. Da dies nicht geschehen sei, sei die Regelung nicht anwendbar.
    https://www.zeit.de/digital/internet...-eu-kommission

    Im Streit um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben deutsche Verlage eine Klage gegen Google vor dem Landgericht Berlin zurückgezogen. "Der Grund war die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei", teilte die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Interessen der Verlage vertritt, nach der mündlichen Verhandlung mit.

    Damit zieht die VG Media Konsequenzen aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im September 2019 geurteilt, dass die Bundesregierung das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht vor dessen Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission hätte vorlegen müssen. Damit ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht anwendbar.
    https://www.zeit.de/digital/2020-06/...utsche-verlage

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