Zitat Zitat von vampire67 Beitrag anzeigen
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Ich glaube der wesentliche unterschied ist das eine Managerin 'prokura' hat. Sie darf also normalerweise selbstständig rechtlich verbindliche verträge abschliessen. Bei nur projektleitung bleibt dieser rechtliche schritt Lena wohl vorbehalten.
Das klassische management hält dann rechtlich auch den kopf hin.

@Bina: https://www.instagram.com/aenzn/
Rumwichtel Anfang:
Gesellschaftsrechtlich gibt es den Begriff Management nicht. Bei Kapitalgesellschaften gibt es die Gesellschafter als Kapitalgeber und damit Eigentümer (sprich Anteilseigner) der Gesellschaft. Sie erhalten als Vergütung für das eingesetzte Kapital eine Ausschüttung der (hoffentlich) erwirtschafteten Gewinne. Die sind als Kapitalerträge zu versteuern. Die Gesellschafter stellen die Gesellschafterversammlung, die z. B. über die Gewinnausschüttung bestimmt und auch die Geschäftsführer beruft und abberuft. Die Geschäftsführer leiten als Angestellte die Geschäfte und beziehen Gehalt. Sie können Prokura haben, müssen aber nicht. Und natürlich können die Geschäftsführer auch aus dem Kreise der Gesellschafter kommen."
Rumwichtel Ende