PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Not Following! (Rechte)



Seiten : 1 [2] 3

Queeny
07.06.2011, 19:46
Also wenn das denn so ist, wende dich an Lena´s Management oder an Universal, wenn die ihr OK geben, kann dir auch die GEMA nicht mehr ans Bein pinkeln. Wenn der Künstler sein OK gibt (oder stellvertretend sein Management) ist das bindend.

Doktor Landshut
07.06.2011, 19:52
Yo,bloß die Musiklehrerin (organisiert das und so) will das es halt.. legal ist xD
der künstler müsste sagen das ich es nehmen darf

Dann wirds wohl kompliziert, da Rechte des Komponisten und des Texters des Originalsongs, der Plattenfirma und die des Produzenten der Karaoke-Version davon betroffen sind. Lena brauchst Du aber nicht zu fragen, da sie (nur) Interpretin ist wie Du dann auch beim Schulfest.

support4lena
07.06.2011, 19:54
Ich schließe mich der Empfehlung von bates an: wende dich an niemanden!

petsta
07.06.2011, 20:34
Ich denke es ist mal entscheidend ob es eine schulinterne oder öffentliche Veranstaltung ist. Ein Einverständnis des Künstlers bzw. Komponisten/Textdichters ist natürlich nicht notwendig. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das über die GEMA geregelt (die meldet sich im Zweifelsfall von alleine), bei schulischen und damit nichtkommerziellen Veranstaltungen ist das gar kein Thema.

Queeny
07.06.2011, 20:50
Ich denke es ist mal entscheidend ob es eine schulinterne oder öffentliche Veranstaltung ist. Ein Einverständnis des Künstlers bzw. Komponisten/Textdichters ist natürlich nicht notwendig. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das über die GEMA geregelt (die meldet sich im Zweifelsfall von alleine), bei schulischen und damit nichtkommerziellen Veranstaltungen ist das gar kein Thema.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.

Bronto
07.06.2011, 22:08
Ich denke auch, dass so ein Musikschulfest unter die Befreiung von GEMA-Gebühren fällt. Da kommen ja nur Schüler, Eltern und Freunde. Das ist Abgrenzung genug.

Aber jetzt noch mal zum Vortrag an sich. Das YouTube-Stück bietet ja ganz schön wenig Führung. Und wenn du nur etwas zu langsam oder schnell singst grätscht dir das UUUHUU voll in deinen Text rein. Ich würde darauf an deiner Stelle verzichten; entweder a cappella singen, oder eine leichte Live-Instrumental-Begleitung hinzuziehen.
Auf alle Fälle wünsche ich viel Spaß. :thumbsup2:

petsta
07.06.2011, 22:40
Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.
Ja, das Kopieren (Vervielfältigen) von Texten/Noten ist wieder was anderes. Hier geht es ja um die Aufführung und wenn das eine Schulveranstaltung ist, muß sie z.B. dieses erfüllen:
Die Veranstaltung darf keinem Erwerbszweck dienen.Die Teilnehmer werden ohne Entgelt zugelassen. Keiner der Musiker erhält eine Vergütung. Die Veranstaltung ist nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich. . Wenn aber praktisch jeder da rein kann, muß die Schule zahlen (gibt so Pauschalbeträge).

pLENArium
07.06.2011, 23:40
...wenn man alles so genau nehmen würde, wären beim Singen unter der Dusche demnächst auch GEMA-Gebühren fällig :-D

...nee, mach einfach mal - und rock die Bude...übrigens: ist schon ein schönes Lied :wub:

steffen3
07.06.2011, 23:47
Da wäre ich mir aber nicht so sicher, die GEMA will seit neustem ja sogar Kohle sehen für das kopieren von Liedertexten für die4 Kleinen im Kindergarten. Und das ist weder öffentlich noch kommerziell. Da sind die völlig Hemmungslos, wenn die ´ne Geldquelle riechen. Das wäre der letzte Laden, den ich fragen würde.

Die GEMA hat mit der Kindergarten-Geschichte nichts zu tun, dafür ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition zuständig. Abgesehen davon wurde das sehr medienwirksam aufgebauscht und stellt sich in Wahrheit völlig anders dar.

maybear
08.06.2011, 00:28
Für die GEMA-Anmeldung müßte der Veranstalter, also die Schule, zuständig sein, schließlich wirst du bei einem Musikfest ja nicht die einzige sein, die etwas Musikalisches zum Vortrag bringt! Oder handelt es sich sonst nur um selbstverfaßte Stücke (oder rechtefreie wie Volksmusik oder Klassik)?

Ich kann mir eher vorstellen, daß der Soundtrack aus YouTube das Problem ist, an dem sich deine Lehrerin stört. Ich kann nicht erkennen, ob das Instrumental vom Uploader selbst eingespielt wurde oder zum Beispiel von einem Tonträger stammt (letzteres wäre dann eine "illegale Quelle").